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Urteil vom 4. Mai 2012 - 3 O 276/12 - Deutsche Post AG . /. Stadt Reutlingen

Datum: 07.05.2012

Kurzbeschreibung: 

Die Deutsche Post AG hat die Stadt Reutlingen im Wege eines Ausgleichsanspruchs gem. § 24 Abs. 2 BBodSchG auf Ersatz von Kosten verklagt, die ihr im Rahmen einer Altlasten-Untersuchung ihres Grundstücks Unter den Linden 17 in  Reutlingen entstanden sind. Dieser Klage hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 4. Mai 2012 - 3 O 276/10 - stattgegeben. Die Stadt Reutlingen wurde zur Zahlung von 132.247,07 € verurteilt. Weiter hat das Gericht festgestellt, dass die Stadt Reutlingen der Deutschen Post AG auch alle weiteren Kosten zu erstatten hat, die dieser im Zusammenhang mit der der Sanierung des Grundstückes nach dem Bundesbodenschutzgesetz zukünftig entstehen.

Die Stadt Reutlingen hatte auf dem Grundstück bis 1910 ein Gaswerk betrieben und das Gelände danach u.a. als Bauhof genutzt. 1963 verkaufte sie es an die BRD / Bundespost. Als deren Rechtsnachfolgerin - die Deutsche Post AG - 2006 Verkaufsverhandlungen mit einem Investor führte, kam der Altlastenverdacht auf. Die Deutsche Post AG ließ hierauf das Grundstück untersuchen. Dabei sind ihr bislang Kosten in Höhe von über 130.000 € entstanden. Die Untersuchungen ergaben auf

Gaswerksteer zurückzuführende Kontaminationen und eine Kraftstoffkontamination.

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