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Das Amtsgericht Reutlingen ist persönlich und telefonisch wie folgt für Sie erreichbar:

  • Geschäftsstellen im Hauptgebäude
    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Telefon: (07121) 940-0


  • Nachlass- und Betreuungsgericht (Außenstelle des AG Reutlingen, Bahnhofstr. 14)
    telefonische Erreichbarkeit und Terminvereinbarung:
    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 
    Telefon: (07121) 109-0

  • Rechtsantragstelle für Zivil- und Familiensachen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten:

    Anträge oder Erklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin unter der Telefonnummer: 07121/940-3172.

    Hinweis:
    Auf der Rechtsantragstelle werden Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheins aufgenommen. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt durch den zuständigen Rechtspfleger schriftlich per Bescheid, welcher der Antragsstellerin/dem Antragssteller per Post zu geht. 

  • Anwaltliche Beratungsstelle
    Die anwaltliche Beratungsstelle findet wieder regelmäßig freitags statt. Die Öffnungszeiten sind von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

  • Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
    Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Donnerstag Nachmittag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
    Telefon: (07121) 940-3156

  • Zwangsversteigerungsangelegenheiten
    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Donnerstagnachmittag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
    Telefon: (07121) 940-3154
    Informationen zu Zwangsversteigerungsobjekten des Amtsgerichts Reutlingen finden Sie im Internet unter:

    www.versteigerungspool.de
    www.immobilienpool.de

  • Vereinsregister
    Zum 12.01.2015 erfolgt die Zentralisierung zum Amtsgericht Stuttgart (http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596).
    Beim Amtsgericht Reutlingen erhalten Sie keine Auskünfte mehr.

De-Mail: AG-Reutlingen@egvp.de-mail.de

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dem jeweiligen Ansprechpartner/Sachbearbeiter vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

Soweit Sie zu einer Sitzung geladen wurden, kann diese auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden. Beachten Sie daher bitte hierzu die Angaben in Ihrer Ladung.