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Das Amtsgericht Reutlingen ist persönlich und telefonisch wie folgt für Sie erreichbar:
- Geschäftsstellen im
Hauptgebäude
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon: (07121) 940-0 - Nachlass- und Betreuungsgericht
(Außenstelle des AG Reutlingen, Bahnhofstr. 14)
telefonische Erreichbarkeit und Terminvereinbarung:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- Rechtsantragstelle für
Zivil- und Familiensachen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten
Besuchszeiten und persönliche Vorsprache:
Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Hinweis:
Auf der Rechtsantragstelle werden Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheins aufgenommen. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt durch den zuständigen Rechtspfleger schriftlich per Bescheid, welcher der Antragsstellerin/dem Antragssteller per Post zu geht.
- Anwaltliche
Beratungsstelle
- Die anwaltliche Beratungsstelle findet wieder regelmäßig freitags statt. Die Öffnungszeiten sind von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
- Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher benötigen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis.
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag Nachmittag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon: (07121) 940-3156 - Zwangsversteigerungsangelegenheiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon: (07121) 940-3154
Informationen zu Zwangsversteigerungsobjekten des Amtsgerichts Reutlingen finden Sie im Internet unter:
www.versteigerungspool.de
www.immobilienpool.de - Vereinsregister
Zum 12.01.2015 erfolgt die Zentralisierung zum Amtsgericht Stuttgart (http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596).
Beim Amtsgericht Reutlingen erhalten Sie keine Auskünfte mehr.
De-Mail: AG-Reutlingen@egvp.de-mail.de
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dem jeweiligen Ansprechpartner/Sachbearbeiter vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.
Soweit Sie zu einer Sitzung geladen wurden, kann diese auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden. Beachten Sie daher bitte hierzu die Angaben in Ihrer Ladung.
