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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Hinweis:

Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Reutlingen ist seit dem 01.05.2021 aufgelöst.

Barzahlungen, der Betrieb von Gebührenstemplern oder die Aufladung von Gerichtskostenstemplern sind beim Amtsgericht Reutlingen daher ab dem genannten Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die nächstgelegene, derzeit noch betriebene Gerichtszahlstelle befindet sich beim Amtsgericht Stuttgart.


 

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