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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Für das Amtsgericht Reutlingen ist das Landgericht Tübingen zuständig, Telefon 07071 200 0