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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Mahnverfahren sind zentral dem Amtsgericht Stuttgart zugewiesen.
Beim Amtsgericht wird das Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Informationen zu Zwangsversteigerungsobjekten des Amtsgerichts Reutlingen finden Sie im Internet unter:
Merkblatt für
Internetnutzer bei Zwangsversteigerungen
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie unter der Rubrik "Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit".
Beim Amtsgericht Reutlingen ist kein Insolvenzgericht eingerichtet. Für den Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Tübingen zuständig.
Das Handels- Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister ist seit beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Für Fragen zu diesen Registern wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Stuttgart, Zentrales Handelsregister, Neckarstraße 121, 70190 Stuttgart. Telefonische Auskünfte erhalten Sie montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.45 Uhr unter der Telefonnummer 0711 921 36 60.